Hauswirtschaftliche Unterstützung für schwangere Frauen
Einen Haushalt zu führen, ist oft mit Anstrengung verbunden. Schwangere kann diese Aufgabe überfordern. Deshalb haben auch werdende Mütter einen Anspruch auf Entlastung und Unterstützung.
Geht eine Schwangerschaft mit gesundheitlichen Einschränkungen einher und war die betroffene Frau schon vor der Schwangerschaft die haushaltsführende Person, besteht bei gesetzlich Krankenversicherten ein Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Der Anspruch wird dabei gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht, bei der die Schwangere versichert ist. Unsere Fachkräfte unterstützen werdende Mütter dabei, den Haushalt wie gewohnt in Schuss zu halten. Sie kümmern sich zum Bei- spiel um die Reinigung der Wohnung und die Wäsche, helfen beim Kochen oder übernehmen es ganz und passen bei Bedarf auch auf die Kinder auf.
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