Beratungsbesuche
nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Personen, die die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde im häuslichen Umfeld selbst sicherstellen und dafür Pflegegeld beziehen, sind durch die Pflegeversicherung zu halb- oder vierteljährlichen Beratungsbesuchen durch einen Pflegedienst verpflichtet.
Die Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und als Pflegegeldempfänger haben Sie die Möglichkeit ihren Pflegedienst für Ihren Beratungsbesuch frei zu wählen. Wir führen Beratungsbesuche bei Ihnen im häuslichen Umfeld durch und unsere erfahrenen Kräfte geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Ihrer aktuellen Pflegesituation und zeigen Ihnen auch Möglichkeiten der Verbesserung auf. Im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen immer Sie als Mensch. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit unserem umfassenden Leistungsangebot uns sorgen dafür, dass die Qualität der häuslichen Betreuung und Pflege gesichert ist und eine Überforderung ihrer Angehörigen rechtzeitig erkannt wird.
Wir verfügen über die Pflegekassenzulassung. Unsere leitenden Pflegefachkräfte beraten Sie gerne, welche Leistungen abgerechnet werden können und welche Entlastungsleistungen Sie über die Verhinderungspflege, die anteilige Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Sprechen Sie uns an
– wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei!